Europa soll immer mehr zusammenwachsen. Dies betrifft auch den Zahlungsverkehrsraum, der vereinheitlicht werden soll. Das Stichwort lautet: SEPA – auf Englisch Single Euro Payments Area. Hierbei handelt es sich im Bankwesen um das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums für Transaktionen in Euro.
Innerhalb dieses Zahlungsraums sollen die Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen aufgehoben werden. Was SEPA ist und wer davon profitiert, soll im Folgenden im Detail erläutert werden.
Warum die Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen aufgehoben werden sollen
Traditionell ist in jedem Land ein nationales Zahlungsverkehrssystem zu verzeichnen. Dies umfasst Rechtsnormen und Interbankenvereinbarungen, technische und organisatorische Standards (z.B. Bankleitzahlensysteme) Clearingstellen und Softwarelösungen. Parallel gibt es internationale Zahlungsverkehrsformate (z.B. SWIFT).
Die Auslandszahlungen können aber viel kostspieliger als die Inlandszahlungen sein. Zudem ist jedoch auch die Fehlerquote bei den Auslandszahlungen viel höher. Begründet werden kann dies dadurch, dass die Auftraggeber die Zahlungsverkehrssysteme des Empfängerlandes nicht kennen und nicht selten falsche Angaben machen.
Die EU-Kommission weist seit vielen Jahren darauf hin, dass diese Mängel ein großes Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel darstellen. Somit erklärt sich das Anliegen, bargeldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer zu standardisieren. (Quelle und Details: http://www.oenb.at/de/zahlungsverkehr/Zahlungsverkehrsstrategie/sepa/sepa.jsp )
Die Zahlungsdiensterichtlinie (PSD) und die Schwerpunkte von SEPA
Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) ist eine Initiative des europäischen Bankwesens. Ziel ist es, den elektronischen Zahlungsverkehr im Euro-Währungsgebiet genauso einfach zu gestalten wie innerhalb eines Landes – auf ähnliche Weise wie etwa bei Kreditkarten, Debitkarten, Banküberweisungen oder Lastschriften. Unterstützt wird das SEPA-Projekt von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank.
Die Zahlungsdiensterichtlinie schafft die Richtlinie für die nötige rechtliche Basis für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. PSD sieht die Einführung moderner und umfassender Vorschriften vor, welche für alle Zahlungsdienstleistungen in der EU gelten werden.
Alle grenzüberschreitenden Zahlungen sollen zukünftig so einfach, effektiv und sicher werden wie die bisherigen nationalen Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates. Dadurch soll mitunter auch der Wettbewerb verbessert werden, indem die Zahlungsverkehrsmärkte für neue Anbieter geöffnet werden. Eine höherer Effizienz und geringere Kosten werden somit angestrebt.
Die Schwerpunkte von SEPA:
• Entwicklung von operativen Standards,
• Standardisierung des Rechtsbereiches und
• die schrittweise Ablösung der nationalen Verfahren.
Welche Vorteile bringt SEPA im Klartext für den Verbraucher?
Den Österreichern und Österreicherinnen ist oft noch nicht wirklich bekannt, dass nicht nur die Banken und die großen Unternehmen, sondern auch sie selbst von SEPA profitieren können. In Folge eine zusammenfassende Darstellung, inwiefern der private Verbraucher Vorteile genießen kann:
• Dank SEPA können schnelle und sichere Überweisungen zwischen Bankkonten im gesamten
Euro-Währungsgebiet vorgenommen werden.
• Bei Einkäufen im Ausland können Kunden ihre Debitkarte für Zahlungen in Euro verwenden – ganz so, als wären sie zu Hause.
• Die neuen Vorschriften gewährleisten eine transparente Preisgestaltung und eine schnelle Bearbeitung.
• In Zukunft müssen Verbraucher lediglich über ein Bankkonto in ihrem Heimatland verfügen, um darüber alle Bankgeschäfte innerhalb von SEPA abwickeln zu können. Die zunehmende Akzeptanz der Kartenzahlung führt dazu, dass das Bargeld ersetzt und die Sicherheit für die Verbraucher verbessert werden kann.
(Quelle und Details: http://www.austrianpaymentscouncil.at/10347_DE.htm )
Wem kommt SEPA noch zugute?
Von SEPA profitiert natürlich nicht nur der private Verbraucher, sondern auch KMU (mittelständische Unternehmen), Händler, Unternehmen, Behörden, Banken, Anbieter von Zahlungsdiensten und Zulieferer.
Die Vorteile im Überblick:
• KMU: Die mittelständischen Unternehmen können aufgrund der schnelleren Zahlungseingänge und der vereinfachten Abwicklung die Liquidität verbessern und die Kosten senken. Eurozahlungen können SEPA-weit zu den gleichen Bedingungen empfangen und ausführt werden.
• Händler: Händler können Zahlungen mit Karten aus allen SEPA-Mitgliedsländern akzeptieren – die Abrechnungsverfahren werden vereinfacht.
• Unternehmen: Gemeinsame technische Standards, die eine einheitliche Abwicklung durch den Aufbau einer Standardplattform für Zahlungen im gesamten SEPA fördern, bescheren großen Unternehmen und Händlern große Einsparungen. SEPA-weit reicht beispielsweise eine einzige Datei in einem gebräuchlichen Format für den Empfang und das Versenden von Zahlungen.
• Behörden und Regierungen: Sie sind dazu in der Lage, auf der Basis von gemeinsamen Regelungen und Standards den Bürgern zu Hause und im Ausland bessere Dienste zu garantieren. Des Weiteren werden auch Geschäfte im Verband mit E-Government-Dienstleistungen vereinfacht.
• Banken: Einerseits erschließt sich ihnen die Möglichkeiten innovative Produkte zu entwickeln, andererseits können aber auch neue Märkte erschlossen und neue Kunden gewonnen werden. Zudem können die Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden.
• Anbieter von Zahlungsdiensten und Zulieferer: Es können kostengünstige Produkte und Dienstleistungen auf dem Fundament neuer Technologien entwickelt werden. Diese Tatsache kommt letztendlich auch dem Euro-Binnenmarkt zugute.
SEPA: Die Teilnehmerländer
Bislang nehmen 32 Staaten an SEPA teil. Die Mitgliedschaft ist auch auf Staaten ausgedehnt worden, die den Euro (noch) nicht als Landeswährung verwenden.
Zu den Teilnehmerländern zählen somit
• alle 27 Mitglieder der Europäischen Union,
• die Schweiz,
• Monaco,
• Island,
• Liechtenstein und
• Norwegen.
Für die Nicht-EWR-Mitglieder Schweiz und Monaco gilt die Sondersituation, dass sie zwar schon an die SEPA-Regelwerke, jedoch nicht an die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gebunden sind. Ab dem 01. Juli 2013 wird auch Kroatien als neues Mitglied der Europäischen Union Teilnehmer.
SEPA-Produkte
Seit Anfang 2008 sind nun diverse SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte für die Bankkunden nutzbar:
• SEPA-Überweisungen (SEPA Credit Transfer),
• SEPA-Basislastschriften (SEPA Direct Debit CORE/COR1),
• SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit) für Unternehmen (B2B) und Kunden (Core) und
• SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework).
Da die parallele Nutzung der nationalen Verfahren und der SEPA-Verfahren weder als effektiv, noch als sinnvoll bezeichnet werden kann, ist es das langfristige Ziel von SEPA, die bisher genutzten nationalen Zahlungsverfahren abzulösen. Aus diesem Grunde hat die EU im März 2012 eine Verordnung (Nr.260/2012, SEPA Verordnung) erlassen, die ein sogenanntes „SEPA Migrations End-Datum“ festlegt.
Mit spätestens 1. Februar 2014 werden demnach alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die neuen SEPA-Verfahren ersetzt. Ab 1. Februar 2016 wird eine Angabe des BICs zusätzlich zur IBAN für internationale Zahlungen nicht mehr notwendig sein. Die SEPA-Verordnung erfordert die Kontokennungen IBAN und BIC.
Was ist IBAN – was ist BIC?
IBAN und BIC sorgen dafür, dass Bankverbindungen in der EU einheitlich dargestellt werden können. Auf diese Weise wird eine Automatisierung des internationalen Zahlungsverkehrs möglich gemacht.
• IBAN (International Bank Account Number): Die Internationale Bankkontonummer ist eine standardisierte und international gebrauchte Form der Kontonummer. Die IBAN spezifiziert demnach ein Konto innerhalb einer Bank. Der Aufbau der alphanumerischen IBAN ist international gleich, die Anzahl der Stellen kann aber je nach Länge der nationalen Bankleitzahl und Kontonummer von Land zu Land variieren. Eine österreichische IBAN hat immer 20 Stellen. Die enthaltene Prüfziffer erlaubt es erstmalig, Zahlungsaufträge noch vor der Durchführung auf die Richtigkeit der Kontonummer und Bankverbindung zu überprüfen.
• BIC (Business Identifier Code) ist die eindeutige Kennung eines direkt oder indirekt teilnehmenden Partners. Der BIC bestimmt ein Kreditinstitut und ist auf internationaler Ebene vergleichbar mit der bereits bekannten Bankleitzahl auf nationaler Ebene. Der Aufbau des BICs ist alphanumerisch und auf 8 oder 11 Stellen beschränkt.
(Quelle und weitere Details für viele Länder: http://www.kostenloses-konto.net/informationen/sepa-ratgeber.html )
Wo finde ich meine IBAN und meinen BIC?
IBAN und BIC können den Kontoauszügen sowie dem Online-Banking entnommen werden. Seit einigen Jahren werden IBAN und BIC aber auch auf die neu ausgegebenen Bankkarten (z.B. Bankomatkarten oder Kontokarten) aufgedruckt. Es gilt davon abzusehen, sich die IBAN der Zahlungsempfänger selbst auszurechnen.
Wenn auf einer Rechnung keine eindeutigen Angaben zur IBAN gemacht werden, sollte beim Zahlungsempfänger nachgefragt werden, da insbesondere bei Überweisungen ins Ausland eine falsch angegebene IBAN zu aufwendigen Rückleitungen führen kann.
Der IBAN-Konvertierungs-Service
Die österreichischen Banken bieten ihren Kunden in Vorbereitung auf SEPA ein Konvertierungs-Service für Kontoverbindungen an.
In diesem Zusammenhang wird die Information Kontonummer/BLZ um die Information IBAN/BIC ergänzt. In der STUZZA (Details: http://www.stuzza.at/) wurde diesbezüglich ein einheitliches Format vereinbart, mit der die österreichischen Banken Kundenanfragen untereinander austauschen können.
Wenn Sie diese Dienstleistung gerne in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich einfach an Ihren Kundenbetreuer in Ihrer Bank.